Hauptversammlung - Landesverband der Rassegeflügelzüchter Weser-Ems e.V.

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Hauptversammlung

Der Landesverband Weser-Ems lädt ein zur Jahreshauptversammlung am Sonnabend, dem 11.März 2023, um 14.00 Uhr, in der Pumpstation Emden,  Cirksenastr. 113, 26723 Emden.

Tagesordnung:

1. Begrüßung / Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
2. Grußworte der Ehrengäste
3. Genehmigung der Niederschrift über die Jahreshauptversammlung 2022 in Apen
4. Ehrungen
5. Tätigkeitsberichte
  a)        1.Vorsitzender
  b)        Jugendleitung
  c)        Zuchtbuch
  d)        Preisrichter-Vereinigung
  e)        Tierschutz / Geflügelpest
  f)        Schatzmeister
  g)        ggf. weitere Berichte
6.         Bericht der Kassenprüfer
7.         Entlastung des Vorstandes
8.         Gastvortrag Moritz Sigloch, Reeßum (Rotenburg/Wümme)
           Erfahrungsbericht eines betroffenen Züchters von Wassergeflügel vom Ausbruch der Geflügelpest bis zur Bestandsräumung
9.         Pause (etwa 15 Minuten)
10.        Wahlen
  a.)        1.Vorsitzender (zz. L.Steenken, Berne)
  b.)        Schatzmeister (zz. H.Knoop, Krummhörn)
  c.)    Obmann für das Zuchtbuch (zz. J.Strohschnieder, Hesel)
  d.)        2.Beisitzer (zz. R.Gerling, Essen/Oldb.)
  e.)        Stellvertretender Vorsitzender LV-Ehrengericht (Neuwahl)
  f.)        Beisitzer im LV-Ehrengericht und im Bundesehrengericht
  g.)        ein Kassenprüfer und ein Ersatzkassenprüfer
  h.)        - eventuelle notwendige Ergänzungswahlen -
11.         Anträge zur Durchführung der Jahreshauptversammlung ab 2024
12.        Anträge zur Durchführung der Landesverbandsschau ab 2023
13.         Diskussion und Beschlüsse weiterer Anträge
14.        Mitgliederverwaltungsprogramm
15.        Bericht und Genehmigung des Haushaltsvoranschlages / Festsetzung des Jahresbeitrages
16.         Allgemeine Aussprache
17.         Verschiedenes

Anträge sind gemäß § 6 Ziffer 4 der LV-Satzung bis zum 24.Februar 2023  (Eingangsfrist) in schriftlicher Form an den 1.Vorsitzenden zu richten.

Bei jeweils 50 angefangenen Mitgliedern steht den Vereinen eine Stimme  zu. Maßgebend sind die Jahresmeldungen per 1.Januar 2023. Die  Stimmkarten werden vor Beginn der Jahreshauptversammlung ausgegeben.
Eine Stimmenvertretung der unmittelbaren Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht ist möglich (§ 12 Ziffer 4 der LV-Satzung).

Es besteht die Möglichkeit eines Mittagessens (Büffet) ab ca.12.00 Uhr für 18,00 Euro.
Kaffeetafel mit Kuchen für alle Tagungsteilnehmer / 7,00 Euro.

Anmeldungen für das Mittagessen bitte bis 5.März bei Gerd Diekena, Tel. 04925-990181,
E-Mail: gerd-diekena@t-online.de

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
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