Zuchtbuch - Landesverband der Rassegeflügelzüchter Weser-Ems e.V.

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Zuchtbuch

Was ist das Zuchtbuch für Leistungsfragen?
Züchten heißt, besseres Schaffen, es setzt die  Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus.  Dieses Ziel beseelt alle Herzen der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche  Gattung sie züchten.
Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist  die Stammbaumzucht oder, besser gesagt, die Zucht mit  Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung). Das ist längst Allgemeingut  aller unserer Züchter geworden. Deshalb führen unsere Züchter zum  weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis.
Die  meisten Zuchtfreunde betreiben diese Stammbaumzucht für sich. Sie  verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten  Abstammungsnachweis. Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das  Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG. Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf der  Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den einzelnen Landesverbänden.
Wer  Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen  Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und  schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres.  Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches. Der  Abstammungsnachweis setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung  des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und  Wassergeflügel geschieht dies über das kontrollierte Ei aus dem  Fallnest, die Kükenkennzeichnung im Einzelschluss mit der Kükenmarke,  dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser Kennzeichnung des  Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den  Abstammungsnachweis - Stammbaum - im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im  Abstammungsnachweis halten wir auch noch eine ganze Reihe wichtigster  Zuchtvorgänge fest, so z. B. die Legeleistung über 3 Jahre hindurch  sowie die Eigewichte, die Schlupf- und Aufzuchtsergebnisse, die  Geschwisterleistungen und schließlich als Rassegeflügelzüchter auch die  Schau- bzw. Rassewerte, also die auf den Schauen errungenen  Bewertungsnoten und Preise. Alle diese Aufzeichnungen sind  unabänderliche Bestandteile eines Abstammungsnachweises.
Die ganze  Zuchtbuchführung des Zuchtbuches in Leistungsfragen ruht auf den  Erkenntnissen der Wissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der  Züchterwelt.

Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
a) Mitglied eines Ortsvereines ist;
b) eine sachgemäße Zuchtanlage hat;
c) seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet;
d) mit dem Bundes-Ring gekennzeichnete Rassetiere hält.

Tierbestand
 Mitglieder der Zuchtbücher können nur die vom BDRG anerkannten Rassen  züchten. Es wird empfohlen, mit zwei Zuchtstämmen zu züchten. Die  Mindestzahl der mit dem BR beringten Tiere ist: 1,3 bei Groß- und  Wassergeflügel, 1,6 bei Hühnern und Zwerghühnern und 3,3 bei Tauben.

Zuchtunterlagen
 Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch  gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind  zu den vorgeschriebenen Terminen an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches  einzureichen. Die Geschäftsstelle kann nur auf Grund dieser Unterlagen  einen Überblick über den Stand der Zuchten gewinnen und die  Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.

Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende 3 Gruppen:
Die Gruppe 1 ist  lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche die  täglich anfallende Eizahl einzutragen ist. Einführung der  Fallnestkontrolle wird empfohlen.
Die Gruppe 2 führt  eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit  und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie  Aufzuchtskontrolle.
Die Gruppe 3 arbeitet mit  ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere,  Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und  Pullorumuntersuchung. Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die  Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben.

Schauen
 Die Mitglieder des Zuchtbuches können Ihre Tiere auf jeder Schau  zeigen, die nach den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind  berechtigt, Sonderabteilungen oder Zuchtbuchschauen abzuhalten.

Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
 Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den  Schauen, an denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der  Bewertungskarte den Abstammungsnachweis am Käfig anzubringen. Die  Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung dem  Preisrichter die Abstammungskarten zum Eintrag der Qualitätsnote und  deren Bestätigung vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen. Nach  Schluss der Schau sammelt die Schauleitung diese Bewertungskarten und  Abstammungsnachweise ein und sendet sie dem Züchter zu.

Beratung und Schulung der Mitglieder
 Die Mitglieder des Zuchtbuches, die Kreis- und Vereinszuchtwarte sowie  die Landes-, Kreis- und Vereinsjugendobleute werden durch die  Landeszuchtbücher beraten und geschult.
Die Zuchtordnung stellt eine  einheitliche Zuchtbuchführung im gesamten Bundesgebiet sicher. Die  Vermittlung von wissenschaftlichem Gedankengut in der Leistungszucht  durch Beschickung der von dem Zuchtbuch veranstalteten Zuchtbuchschauen  innerhalb der Landesverbände ist gegeben.
Das Zuchtbuch will darüber  hinaus den Behörden den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG betreuten  Rassen hohe wirtschaftliche Werte besitzen. Die Mitglieder der Gruppe 1  haben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, die Gruppen 2 und 3 dagegen  schwierigere. Letztere haben neben den vielen aufgezeigten Pflichten  noch hohe Opfer an Zeit, Arbeit und Geld zu bringen. Deshalb gebührt  ihnen besonderer Dank und größte Anerkennung.
Die Züchter haben  sich dem Zuchtbuch im BDRG angeschlossen, um an dem Ziel, die Leistung  mit der Schönheit zu vereinen, zu arbeiten.
Helfen Sie mit
Unterstützen auch Sie die Rassegeflügelzucht und werden Mitglied im örtlichen Verein.
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